Vertragsbedingungen für die Fair-Repair
Der Antragsteller erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformurlar die allgemeinen Vertragsbedingungen der Fair-Repair GmbH an.
Leistungen der Fair-Repair GmbH
- Die Fair-Repair GmbH bietet allen Service-Flat Kunden kostenlose Anfahrt und kostenlose Fehlerdiagnose bei Defekten an: Fernsehern, DVD, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Spülmaschinen, Elektroherden, Kühlschränken, Kühl– und Gefriersystemen. Die Geräte müssen Eigentum des Kunden sein.
Pauschalgebühr
- Die Pauschalgebühr ist eine Jahresgebühr, die sofort zu entrichten ist.
- Hat der Kunde die laufende Gebühr nicht vertragsgemäß gezahlt, so entfällt der Leistungsanspruch.
- Eine etwaige Erhöhung der Jahresgebühr ist 1 Monat vorher anzukündigen. Bei Erhöhung um mehr als 20 %, ist der Service-Flat Kunde zur sofortigen Kündigung berechtigt.
Vertragslaufzeit
1. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
2. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, wenn der Kunde den Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf kündigt.
3. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Allgemeine Bestimmungen
- Der Kunde ist verpflichtet jede Wohnungsänderung der Fair-Repair GmbH mitzuteilen.
- Alle Mitteilungen haben schriftlich und zwar unmittelbar an die Fair-Repair GmbH zu erfolgen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fair-Repair GmbH Duisburg.
- Die Fair-Repair Service-Flat ist nicht übertragbar.